Fragen & Antworten

Häufige Fragen und unsere Antworten

Brauche ich ein Rezept für Logopädie?
Ja. Eine logopädische Behandlung ist eine Heilmittelverordnung und wird vom Arzt ausgestellt – z. B. vom Hausarzt, Kinderarzt, HNO oder Neurologen.

Benötige ich eine ärztliche Verordnung?
Ja. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung (Rezept) – die Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse.

Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Zuzahlung: Erwachsene leisten 10 %, Kinder sind befreit.

    Wie läuft die Therapie ab?
    Am Anfang steht ein ausführliches Gespräch und eine individuelle Diagnostik. Dann entwickeln wir gemeinsam einen Therapieplan, der zu Ihnen passt. Eine Sitzung dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten.

      Wer übernimmt die Kosten?
      Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlung, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von 10 %, Kinder sind befreit.

      Was ist, wenn ich einen Termin absagen muss?
      Bitte sagen Sie spätestens 24 Stunden vorher ab – andernfalls müssen wir die ausgefallene Sitzung privat berechnen.

      Gilt Schweigepflicht?
      Selbstverständlich. Alles, was in der Therapie besprochen oder beobachtet wird, bleibt vertraulich.

      Wir sind für Sie da.

      Ob Sprachentwicklung beim Kind, Schluckstörung im Alter oder Stimmprobleme im Beruf: bei uns sind Sie willkommen, wie Sie sind. Denn Sprache ist Leben. Und jeder Fortschritt zählt.

      Rufen Sie uns an:
      01522 942 50 41 oder 0385 67 67 84 36

      Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam Bewegung in Sprache zu bringen.

      Folgen Sie uns

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